Kinder haben ein Recht, an allen sie betreffenden Entscheidungen, entsprechend ihrem Entwicklungsstand beteiligt zu werden. Dieses Recht ist in den UN-Kinderrechtskonventionen genau beschrieben und verankert. „Beteiligung“ bedeutet „Partizipation“ im Sinne von Mitwirkung, Mitgestaltung und Mitbestimmung.
Gelebte Partizipation im Alltag bedeutet somit die Kinder bei Entscheidungen aktiv anzuhören und miteinzubeziehen bzw. ihnen Entscheidungskompetenz zu übertragen und sie an der Alltagsgestaltung mitbestimmen zu lassen. Partizipation setzt einen Grundstein für das Demokratieverständnis und animiert die Kinder verantwortungsbewusst und selbstständig zu handeln.
In unserer Kindertagesstätte schaffen wir diese Möglichkeit zum Beispiel durch regelmäßige und spontane Kinderkonferenzen oder Kinderversammlungen, bei denen die Kinder: