Bedeutung
Eltern und Personal arbeiten partnerschaftlich bei der Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder zusammen. Bayerisches Kinderbildungs- und-Betreuungsgesetz (BayKiBiG).
Gemeinsam mit Ihnen möchten wir Ihr Kind in seiner Entwicklung liebevoll unterstützen und es in seinem eigenen, selbstbestimmten Lerntempo auf das Leben in der Gesellschaft vorbereiten. Gemeinsam mit Ihnen sehen wir Ihr Kind an seinen Aufgaben wachsen, wie es mit Begeisterung und Neugier seine Umwelt in eigener Art und Weise erforscht und daraus lernt, darauf freuen wir uns.
Gemeinsam mit Ihnen möchten wir Ihr Kind in seiner Entwicklung liebevoll unterstützen und es in seinem eigenen, selbstbestimmten Lerntempo auf das Leben in der Gesellschaft vorbereiten. Gemeinsam mit Ihnen sehen wir Ihr Kind an seinen Aufgaben wachsen, wie es mit Begeisterung und Neugier seine Umwelt in eigener Art und Weise erforscht und daraus lernt, darauf freuen wir uns.
Transparenz
Zur Einsicht in die Arbeit liegt unsere Konzeption in jeder Gruppe aus.
Informationen über das Tages-, Wochen- und Monatsgeschehen hängen im Eingangsbereich und neben den jeweiligen Gruppentüren.
Kurze Informationen in der Bring- und Abholzeit sind jederzeit möglich.
Sichtweise
Ihr Kind ist das Wertvollste, das Sie uns anvertrauen. Sicherheit und Vertrauen aufzubauen beruht auf Gegenseitigkeit. Bitte zeigen Sie Interesse am Tun Ihres Kindes, fragen Sie nach und nehmen Sie an Veranstaltungen teil. In der Gemeinschaft geht vieles leichter.
Zusammenarbeit
Wir bieten in regelmäßigen Abständen Elterngespräche an, in denen wir Sie über den Entwicklungsstand Ihres Kindes informieren. Die Teilnahme daran erachten wir im Rahmen der Erziehungspartnerschaft als selbstverständlich.
Elternbeirat
Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern und somit ein wichtiges Bindeglied.
Art. 14 des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) bestimmt, dass zur Förderung der besseren Zusammenarbeit von Eltern, pädagogischem Personal und Trägern in jeder Kindertageseinrichtung ein Elternbeirat einzurichten ist
Aufgaben und Rechte des Elternbeirats:
Anhörungs- und Informationsrecht (Art. 14 Abs. 2 BayKiBiG)
Mitwirkung an der Konzeptionsweiterentwicklung (Art. 14 Abs. 3 BayKiBiG)
Spendenverwendung (Art. 14 Abs. 4 BayKiBiG)
Rechenschaftsbericht (Art. 14 Abs. 5 BayKiBiG)
Anhörungs- und Informationsrecht (Art. 14 Abs. 2 BayKiBiG)
Mitwirkung an der Konzeptionsweiterentwicklung (Art. 14 Abs. 3 BayKiBiG)
Spendenverwendung (Art. 14 Abs. 4 BayKiBiG)
Rechenschaftsbericht (Art. 14 Abs. 5 BayKiBiG)