mutter-kind-kuren-header.jpg Foto: M. Eram / DRK e.V.
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Eingewöhnung

Ansprechpartnerin

Susanne Hammer

Tel. Büro: 09621-162294221
Tel. Kita:   09621-162294220

Email: susanne.hammer@brk.de

Eingewöhnung

Mit dem Eintritt in die Kita beginnt für die Kinder ein neuer Lebensabschnitt. Für manche Kinder bedeutet es sogar die erste längere Trennung von den Eltern. Durch eine indiv. gestaltete Eingewöhnung, erfahren sowohl die Kinder, wie auch Eltern und Erzieherpersonal eine schrittweise wachsende Vertrautheit. Dies ermöglicht den Kindern ein sicheres Ankommen. Hierzu ist es besonders wichtig, dass sich sowohl für den Einstieg in die Kleinkindgruppe, wie auch für den Kindergarten, die Bezugspersonen genügend Zeit einplanen. Die Dauer richtet sich nach dem jeweiligen Kind und wird von der Gruppenleitung mit angeleitet. Erst wenn Ihr Kind dem Erzieherpersonal vertraut, es sich trösten lässt und es schafft, sich längere Zeit von Ihnen zu trennen, gilt die Eingewöhnung als abgeschlossen. Sie sollten aber in jedem Fall immer erreichbar sein!

Kleines ABC zur Eingewöhnung

  • Ihr Kind braucht Sie während der Eingewöhnungszeit
  • Blick- und Körperkontakt muss sichergestellt sein
  • Drängen sie Ihr Kind nicht, sich zu früh von Ihnen zu trennen
  • Schenken Sie Ihrem Kind die Zeit zur Orientierung und zum Zurechtfinden in der neuen Umgebung
  • Geben Sie Ihrem Kind Sicherheit
  • Auch wenn es sich von Ihnen löst, bleiben Sie erreichbar
  • Schenken Sie dem Erzieherpersonal ihr Vertrauen
  • Fragen Sie bei Unklarheiten nach
  • Sprechen Sie auch Ihre Sorgen und Bedenken aus
  • Nur so ist ein Miteinander möglich
  • Jede Eingewöhnung verläuft individuell, je nach Kind und Situation
     

Das Erstgespräch


Im Erstgespräch erhalten Sie von der jeweiligen Gruppenleitung Informationen über den Ablauf der Eingewöhnung. Es findet ein gegenseitiger Austausch von Informationen zum Kind und über die Einrichtung statt. Bitte bringen Sie zu diesem Gespräch das U-Heft mit, Erziehungsberechtigte sollen dem Kindergarten Einblick geben, ob alle U-Untersuchungen durchgeführt worden sind - eine Neuregelung zum Kinderschutz.